Behandlung von Otosklerose: keine Heilung, hilft eine Operation?

Leider gibt es derzeit keine wirksame Behandlung für Otosklerose.

In der Vergangenheit wurde Natriumfluorid verschrieben. Natriumfluorid wirkt als Antagonist des Knochenumbaus und deaktiviert die Osteoklasten, die Zellen, die den Knochen "anknabbern". Diese Wirkung findet jedoch im Knochensystem des gesamten Körpers statt. Daher ist es notwendig, eine angemessene Dosis Natriumfluorid zu verschreiben, die ausreicht, um den Knochenumbau im Mittelohr zu stoppen, aber für den übrigen Körper nicht schädlich ist.

Derzeit laufen klinische Studien, um diese Dosis zu ermitteln.

Bisphosphonate und Vitamin D sind weitere mögliche zukünftige Behandlungsalternativen für Patienten mit Otosklerose. Diese Forschung befindet sich noch in einem frühen Stadium.

Chirurgische Behandlung

Eine weitere Behandlungsmöglichkeit ist die Operation.

Das Prinzip der Mittelohrchirurgie besteht darin, die funktionelle mechanische Übertragung des Schalls durch das Mittelohr wiederherzustellen und so die Schallleitungsschwerhörigkeit zu korrigieren.

Diese Operation kann jedoch nicht die Schallempfindungsschwerhörigkeit aufgrund einer Cochlea-Schädigung beheben.

Die Operation ist ein minimalinvasiver, eintägiger Eingriff, der unter Vollnarkose durchgeführt wird.

Es gibt zwei Varianten des Eingriffs:

  1. Stapedotomie - mit Hilfe eines Mikrohakens oder eines Lasers wird ein kleines Loch in die Basis des Steigbügels gebohrt, in das die Prothese eingesetzt wird. Vor dem Einsetzen der Prothese wird die Verbindung zwischen Amboss und Steigbügel gelöst. Die Operation wird durchgeführt, ohne den gesamten Steigbügel zu entfernen.
  2. Bei der Stapedektomie werden fast alle Teile des Steigbügels, einschließlich der beiden Steigbügelarme, entfernt und durch eine Prothese ersetzt. Die Prothese ruht auf einem Stück Fettgewebe im ovalen Fenster des Innenohrs. Die Schwingungen werden dann vom Hammer über den Amboss auf die Prothese übertragen, wodurch die Flüssigkeit im Innenohr in Bewegung gerät.

Zu den Indikationen für eine Operation gehören:

  • Hörverlust durch Übertragung
  • ein Grad des Hörverlustes von mindestens 20 dB
  • ein Sprachunterscheidungsvermögen von mindestens 60 %
  • der Patient ist in guter gesundheitlicher Verfassung

Zu den Kontraindikationen gehören:

  • schlechte körperliche Verfassung des Patienten
  • Instabiler Hörverlust
  • Schwindel
  • frühere Mittelohrentzündung mit Perforation des Trommelfells
  • Hörverlust von 70 dB oder schlechter
  • Sprachunterscheidung 80 % oder besser

Zu den seltenen Komplikationen der Operation gehören Taubheit, Ambossnekrose, Trommelfellperforation, Gesichtsnervenschäden, Geschmacksstörungen, Schwindel und andere.

Hörgeräte

Hörgeräte sind eine geeignete Alternative für Patienten, bei denen eine Operation kontraindiziert ist und die daher nicht für eine Stapedektomie oder Stepotomie in Frage kommen. Der Vorteil ist, dass eine Schallempfindungsschwerhörigkeit, d. h. eine sekundäre Cochlea-Schwäche, mit einem geeigneten Implantat korrigiert werden kann.

Hörgeräte funktionieren nach dem Prinzip der Verstärkung des Schalls und der Erhöhung der Übertragungsenergie durch die versteiften Gehörknöchelchen. Dadurch wird die Übertragung des Schalls zum Innenohr verbessert. Geeignete Kandidaten für eine Hörgeräteversorgung sind Patienten mit einem Hörverlust von mehr als 25 dB.

Die Hörgeräte können so eingestellt werden, dass sie nur die Frequenzen verstärken, die laut Audiometrie für den Patienten problematisch sind. Wenn die Otosklerose fortschreitet und die problematischen Frequenzen zunehmen, kann das Hörgerät weiter angepasst und seine Einstellungen verändert werden.

Derzeit werden bei Otosklerose-Patienten am häufigsten implantierbare Hörgeräte wie Mittelohrimplantate und Knochenleitungsimplantate eingesetzt.

Hörgerät als eine der Behandlungsmöglichkeiten
Hörgerät als eine der Behandlungsmöglichkeiten. Quelle: Getty Images

Diese implantierbaren Hörgeräte verstärken das an die Cochlea übertragene akustische Signal, ähnlich wie Hörgeräte, unterscheiden sich aber technisch stark.

  • Mittelohrimplantate werden chirurgisch an den Mittelohrknochen befestigt und verstärken den Schall durch mechanische Vibration der Knochen. Diese Implantate sind bei Patienten mit Otosklerose nur begrenzt einsetzbar, da sie bewegliche Knochen erfordern.
  • Knochenleitungsimplantate sind für Patienten mit Schallleitungsstörungen oder gemischtem Hörverlust mit minimaler cochleärer sensorineuraler Beeinträchtigung indiziert. Das Prinzip besteht darin, das Außen- und Mittelohr zu umgehen, indem Schwingungen vom Schläfenbein direkt an das Innenohr übertragen werden. Die Implantate werden chirurgisch am Schläfenbein befestigt. Knochenleitungsimplantate können beidseitig eingesetzt werden, in der Regel ist jedoch ein einseitiges Implantat ausreichend. Die übertragenen Schwingungen sind so intensiv, dass sie die sekundäre Cochlea stimulieren.
  • Cochlea-Implantate funktionieren völlig anders: Sie verstärken die akustischen Signale nicht, sondern wandeln sie direkt in elektrische Signale um. Diese werden direkt an den Hörnerv und von dort an das Gehirn weitergeleitet. Damit werden Mittel- und Innenohr vollständig umgangen, weshalb sich diese Implantate für Patienten mit Schallempfindungsschwerhörigkeit eignen.
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