Behandlung von Tollwut - kann sie behandelt werden?

Leider gibt es derzeit keine zugelassene pharmakologische Behandlung. Die einzige Möglichkeit, den Patienten pharmakologisch zu retten, ist die so genannte Postexpositionsprophylaxe.

Wenn die ersten Anzeichen von Tollwut bereits aufgetreten sind, ist eine palliative Behandlung angebracht.

In den USA war das "Milwaukee-Protokoll" einst ein erfolgreiches Verfahren zur Behandlung der Tollwut, bei dem der Patient in ein künstliches Koma versetzt und mit antiviralen Medikamenten behandelt wurde. Im Laufe der Zeit hat sich jedoch herausgestellt, dass eine Narkose bei Tollwutpatienten nicht angebracht ist. Dieses Protokoll wird nun als letztes Mittel eingesetzt.

Sobald der Verdacht auf einen Biss eines infizierten Tieres besteht, sollte die Wunde ordnungsgemäß gereinigt und desinfiziert werden.

Die sofortige Reinigung mit Wasser und Seife, Desinfektionsmittel oder Povidon-Iod für mindestens 15 Minuten verringert das Tollwutrisiko erheblich.

Bei der Reinigung sollte eine Verunreinigung der Wundstelle oder eine Vergrößerung der Wunde vermieden werden, um eine schnellere zentrifugale Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Am Ende der Behandlung wird Antitollwut-Immunglobulin direkt in die Wunde gespritzt.

Die Verabreichung von Antibiotika wird auch zur Vorbeugung einer bakteriellen Superinfektion und zur spezifischen Tetanusprophylaxe empfohlen.

Palliativmedizinische Versorgung

Wird ein Patient mit Verdacht auf Tollwut oder mit bestätigter Tollwut ins Krankenhaus eingeliefert, sollte er in einem separaten, ruhigen Raum mit verdunkelten Fenstern untergebracht werden.

Es sollte eine symptomatische Behandlung erfolgen, insbesondere fiebersenkende Mittel, schmerzstillende Mittel bei starken Schmerzen, Beruhigungsmittel für den verwirrten Patienten und eine angemessene intravenöse Flüssigkeitszufuhr.

Physische und emotionale Unterstützung ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil.

Krankenhauspersonal, das mit einem tollwütigen Patienten in Kontakt gekommen ist, braucht sich keiner Postexpositionsprophylaxe zu unterziehen, sondern nur dann, wenn es zu einem Biss, Schleimhautkontakt oder offenen Wunden des Personals gekommen ist, die durch Speichel, Flüssigkeit oder Hirngewebe des betroffenen Patienten kontaminiert worden sein könnten.

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