Behandlung der Syphilis: zunächst Antibiotika und andere Medikamente

Da es sich bei der Syphilis um eine bakterielle, sexuell übertragbare Infektionskrankheit handelt, ist die wichtigste Behandlungsmethode die Gabe von Antibiotika. Am häufigsten wird Penicillin verwendet, gegen das die Bakterien keine Resistenz entwickelt haben.

Die Syphilis-Antibiotika werden direkt in den Muskel gespritzt. Sie können auch im letzten Drittel der Erkrankung verabreicht werden, aber es ist ideal, so früh wie möglich damit zu beginnen. Im ersten und zweiten Stadium werden die Antibiotika zwei Wochen lang verabreicht, im dritten Stadium drei Wochen oder sogar einen Monat lang.

Wenn der Patient allergisch gegen Penicillin ist, kann alternativ Erythromycin oder Tetracyclin für 30 Tage verabreicht werden. Bei Fieber oder Herzproblemen kann auch eine Kortikosteroidbehandlung angezeigt sein. Alternativ wird auch Pendepone für 3 Wochen eingesetzt.

Die Behandlung muss nicht nur dem Erkrankten, sondern auch den Personen in seiner Umgebung, mit denen er in Kontakt gekommen ist, zuteil werden, da die Gefahr einer weiteren Ausbreitung der Syphilis besteht.

In schwerwiegenderen Fällen, vor allem wenn mehrere Organe befallen sind, wird eine Antibiotikabehandlung zusammen mit einem Krankenhausaufenthalt des Patienten durchgeführt. In diesem Fall wird der Patient auf einer Infektionsstation untergebracht, auf der alle Behandlungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Nicht alle Syphilisfälle werden stationär behandelt; wenn der Arzt dies beschließt, reicht eine ambulante Behandlung, d. h. die Verabreichung von Antibiotika in der Ambulanz und die Beobachtung des Zustands des Patienten, aus.

Auch nach der Antibiotikagabe werden Blutuntersuchungen durchgeführt, in der ersten Jahreshälfte alle zwei Monate, in der zweiten Jahreshälfte meist alle drei Monate.

Auch der Zustand der anderen Organe wird überwacht.

Fällt die Untersuchung auf das Vorhandensein des Bakteriums nach zwei Jahren negativ aus, kann die Überbehandlung durch Röntgenaufnahmen der Lunge, des Herzens und der Aorta sowie durch neurologische, psychiatrische und Liquoruntersuchungen überprüft werden.

Bestätigt sich, dass keine Krankheit vorliegt, wird die Person aus dem Patientenregister gestrichen und die Behandlung war erfolgreich.

Bleibt die Krankheit jedoch unbehandelt, droht der Tod durch multiples Organversagen.

fAuf Facebook teilen